Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
SAXA-SYNTAPE GmbH
nachfolgend Verkäufer genannt
I. Geltungsbereich
1.) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geschlossenen Verträge über den Kauf von vom Verkäufer produzierter Ware. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Der Käufer erkennt durch Angebotsabgabe oder -annahme die Bedingungen ausdrücklich an und verzichtet unwiderruflich auf Einwände aus eigenen entgegenstehenden Bedingungen.
II. Vertragsanbahnung
1.) Auskünfte und Beratung hinsichtlich der Produkte erfolgen ausschließlich aufgrund eigener Erfahrung. Alle Angaben über Produkte in Prospekten oder anderen Druckschriften, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Es handelt sich hierbei um unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibungen.
2.) Die „Beschaffenheit“ der Produkte des Verkäufers ist der dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden und in der Auftragsbestätigung ausgeführten „Produktbeschreibung“ zu entnehmen und gilt als vereinbart.
Eigenschaften gelten grundsätzlich nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
3.) Die Eigenschaften von Probeexemplaren bzw. Mustern werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Käufer ist zur Verwertung und Weitergabe von Probeexemplaren und Mustern nicht berechtigt.
4.) Der Käufer hat frühzeitig vor Vertragsabschluss schriftlich auf etwaige besondere Anforderungen an die Ware hinzuweisen. Diese werden nur dann Vertragsgegenstand, wenn der Verkäufer dies schriftlich bestätigt.
III. Angebot und Vertragsschluss
1.) Eine Bestellung des Käufers kann innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung und bei Folgeverträgen auch durch Zusendung der bestellten Ware innerhalb der gleichen Frist angenommen werden. Folgeverträge sind alle nach dem erstmaligen Vertragsschluss angebahnten Vertragsverhältnisse. Der Käufer ist bei allen Folgeverträgen an seine Bestellung zwei Wochen ab Zugang beim Verkäufer gebunden, sofern Ware, Menge und Preis bezeichnet sind. Der Verkäufer ist zur Leistung erst nach Übersendung der Auftragsbestätigung oder Übersendung der Ware verpflichtet.
Die Auftragsbestätigung gibt verbindlich den Vertragsinhalt wieder. Geringfügige Abweichungen in Form, Farbe, Gewicht und Material bleiben hiervon unberührt.
2.) Im Falle einer Erhöhung der Rohstoff und der Rohstoffbeschaffungskosten sowie der Kosten aus Umweltauflagen, auch neuer Kosten, kann der Kaufpreis einseitig angemessen erhöht werden, wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als 3 Monate liegen und der Verkäufer die Erhöhung nachweist. Die Erhöhung des Kaufpreises darf 5 % nicht übersteigen.
3.) Bei Abrufaufträgen ist der Verkäufer berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Das Risiko notwendiger oder angemessener Änderungen oder eines geringeren Bedarfs trägt ausschließlich der Käufer.
IV. Zahlungsbedingungen
1.) Sämtliche Preise gelten ab Werk ohne Verpackung und ohne Lieferung jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auf die Warenpreise durch Lieferung ins Ausland anfallende Steuern oder Gebühren werden gesondert berechnet und sind vom Käufer zu tragen bzw. bei Vorleistungspflicht dem Verkäufer zu erstatten.
Die Transportkosten trägt der Käufer.
2.) Der Kaufpreis ist netto (ohne Abzug) mit Rechnungs- und Wareneingang beim Käufer zur Zahlung fällig. Zahlungsziele im Übrigen gelten nur als vereinbart, wenn sie in der Auftragsbestätigung erklärt sind. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag durch Gutschrift auf sein Konto verfügen kann.
Vorauszahlungen sind nur geschuldet, wenn dies schriftlich vor Vertragsschluss vereinbart wird.
3.) Für den Fall des Zahlungsverzuges, gelten die gesetzlichen Regelungen.
Der Käufer gerät auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen nach Waren- und Rechnungserhalt zahlt.
V. Liefer- und Leistungszeit
1.) Liefertermine oder Fristen gelten nur, sofern sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
Der Verkäufer haftet für Schäden aus verspäteter Lieferung nur aus eigenem grobfahrlässigem oder vorsätzlichem den Lieferverzug mittelbar oder unmittelbar verursachendem Handeln sowie nur aus grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln der Personen, derer er sich zur Erfüllung seiner Leistung bedient. Für durch Dritte, auch des Transporteurs der Waren, oder durch Umwelteinflüsse etc. verursachte Verspätungen oder Verschlechterungen der Ware hat der Verkäufer nicht einzustehen.
2.) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist.
3.) Kann der Käufer die Ware zur vereinbarten Zeit nicht abnehmen, ist er verpflichtet dem Verkäufer alle hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen und zwar ohne dass es einer besonderen Abnahmeaufforderung bedarf. Ebenso sind die hierdurch notwendigen Kosten einer angemessenen Lagerung vom Käufer zutragen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen über den Annahmeverzug.
VI. Versand
Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers.
VII. Gewährleistung
1.) Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn er die Ware nach Erhalt unverzüglich untersucht und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich rügt. Verborgene Mängel sind unverzüglich nachdem sie sich zeigen, zu rügen. Die Ware gilt ansonsten als genehmigt.
2.) Der Verkäufer haftet für die vom Käufer beabsichtigte und vorgetragene Verwendbarkeit der Ware nur, wenn dies ausdrücklich gesondert schriftlich zugesagt wird. Die Pflicht des Käufers, die Ware vor der Verarbeitung eigenen Prüfungen und Versuchen zur Verwendbarkeit zu unterziehen, bleibt hiervon unberührt.
3.) Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Sachmängel und haftet nicht für mittel- oder unmittelbare Schäden, die durch übermäßige Beanspruchung, Feuchtigkeit, zu starke Erwärmung, sonstige Temperatur- und Witterungseinflüsse, oder durch ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Verarbeitung der Produkte entstehen.
4.) Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware.
VIII. Eigentumsvorbehalt
1.) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
2.) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
4.) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
IX. Export
Der Export der Waren in Nicht-EU-Länder bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.
Der Käufer ist für den Fall des Exports stets eigenverantwortlich verpflichtet, die gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten.
X. Salvatorische Klausel, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1.) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2.) Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Chemnitz ausschließlicher Gerichtsstand.
3.) Sind Teile der vorliegenden AGB nicht mit geltendem Recht vereinbar, ist dieses anzuwenden und bleiben die AGB im Übrigen hiervon unberührt.
Die allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten in der vorliegenden Fassung seit dem 11.07.2023.
Hinweis:
Gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Buchungen über eine EDV-Anlage geführt werden und die in diesem Zusammenhang aufgrund der Geschäftsbeziehung verwendeten Kundendaten gespeichert werden.